Nachrichtendienst Polen 25. Juli 2000

 

1. 

Unternehmern

 

Die Konföderation der polnischen Arbeitgeber will den Zusammenschluss der Arbeitgeber in Polen erreichen und eine neue politische Stärke bilden, die die Interessen des polnischen Kapitals vertreten sollte.

 

Die polnischen Arbeitgeber sind immer noch unverhältnismäßig schwach gegenüber den Arbeitnehmern, die im Parlament durch die zwei größten Parteien vertreten sind. Das beste Beispiel hierfür liefert der Regierungsentwurf der Änderungen im Arbeitsrecht. Der neue Entwurf berücksichtigt nicht die notwendige Flexibilisierung der Arbeitszeiten und löst das Problem der Überstunden nicht. Fachleute vertreten den Standpunkt, dass der Entwurf durch weitere Belastungen für Unternehmen zur Steigerung der Arbeitslosenrate beitragen wird.Die KPP ( Konfederacja Pracodawców Polskich ) will für Oktober einen Kongress

 
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für ca. 500 Verbände der Arbeitgeber einberufen um die Bewegung zu konsolidieren.
Gleichzeitig werden Gespräche geführt mit dem Ziel der Gründung einer neuen politischen Partei Unia Gospodarcza Centrum.

 

2. Autobahnprogramm in Polen

 

In den kommenden drei Wochen werden wir über das Projekt Autobahnen in Polen berichten. Wir berichten auch über die aktuellen Ausschreibungen.

 

Teil I

 

Einführung

 

Der Bau der Autobahnen in Polen soll die tatsächliche EU Integration Polens vorantreiben, indem das polnische Straßennetz effizient an das westeuropäische Netz angebunden wird. Heute fährt ein LKW auf der Strecke Berlin - Warschau mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 20 Km / h. Dieser Zustand macht eine wahre Eingliederung Polens in die EU unmöglich.

 

Das Autobahnprogramm in Polen sieht die Einrichtung eines ca. 2000 Kilometer langen Autobahnnetzes vor. Die Hauptachsen Autobahn A - 1 ( Nord - Süd ) und Autobahn A -2 ( West - Ost ) entsprechen den während der Transportministerkonferenz auf Kreta 1994 definierten Paneuropäischen Transportkorridoren im Rahmen des Trans- European Network.

 

Die Autobahn A - 1 soll eine Verbindung von Polens Küste bei Danzig ( Gdansk ), über Thorn ( Torun ), Lódz ( Lodz ) und Tschenstochau ( Czestochowa ) in Richtung Tschechien und Südeuropa schaffen. Die Autobahn A - 2 wird als Verlängerung der A - 12 an der deutschen Seite den Verkehr über Posen ( Poznan ) und Konin nach Warschau bringen. Im weiteren Verlauf erreicht sie dann die weissrussische Grenze. Die dritte große Autobahn A - 3 soll Stettin ( Szczecin ) mit Niederschlesien verknüpfen. Die Diskussion über den ausreichenden Bedarf für diese Autobahn wird gerade geführt. Es wird angedacht, diese Verbindung als Expressstraße zu gestalten. Die vierte Autobahn in Polen soll die A - 4 sein. Sie verfolgt in ihrer Westhälfte die Spur einer Autobahn, die noch vor dem zweiten Weltkrieg erbaut wurde und heute als E 36 ( A -15 ) in Brandenburg verläuft.

 

Ein Gesetz vom Oktober 1994 regelt die Vorgehensweise. Der Staat hat ein Teil von Grundstückeinkäufen abwickelt. Für den Bau und Betrieb der Autobahnen in Polen werden in einem Ausschreibungsverfahren Unternehmen ausgewählt, die nach Unterzeichnung eines Konzessionsvertrages weitere Aktivitäten aus eigenen Mitteln finanzieren. Nach der Inbetriebnahme des Konzessionsabschnittes werden über die eingerichteten Mautstellen Gebühren enthoben, die unter anderem die Rückzahlung der Kredite sichern sollen.

 

Nach vier Jahren der Arbeiten an dem Autobahnprogramm ( zum Bau und Betreiben der bezahlten Autobahnen ) in Polen ist eine erste Bilanz zu ziehen. In dieser Zeit sind viele vorbereitende Aufgaben abgeschlossen worden, wie Lokalisierungsentscheide und Ankauf von Grundstücken, die die Planung und den Bau ermöglichen. Auf Grund der riesigen Summen, die zur Finanzierung notwendig sind, wurden auch die gesetzlichen Beschränkungen erkannt.

 

Was wurde gemacht

 

Nach Abschluss der meisten vorbereitenden Arbeiten ist nun die Aufnahme von planerischen und baulichen Aktivitäten möglich. Für die Autobahnen A-1, A-2, A-3, A-4 / A 12 wurden in der Zeit 1994-97 vier komplexe Verkehrsstudien durchgeführt, die durch private Studien zu A - 1 und A - 2 ergänzt werden. Die zusätzlichen Studien für die A-1 und die A-2 wurden von den Aktiengesellschaften Gdansk Transport Company S.A. und Autostrada Wielkopolska S.A. finanziert.

 

Seit 1997 werden auf den Konzessionsabschnitten der A-1, A-2 und A-4 sowie für weitere Abschnitte, die aus öffentlichen Geldern bezahlt werden ( Gesamtlänge 550 km ) spezielle archäogeologische Untersuchungen erstellt. In diesem Jahr werden solche Untersuchungen in den Verkehrsstreifen fortgesetzt.

 

Für 90% der mit dem Autobahnprogramm erfassten Strecken wurden Lokalisationsempfehlungen ausgesprochen. Das entspricht einer Distanz von ca. 2110 Km auf den geplanten Autobahnen A-1, A-2, A-3 und A-4/A-12. Verbindlich festgelegt wurde die Lokalisierung für über 62 % der gesamten Länge der Autobahnen ( 1420 Kilometer ). Bis Januar 2000 wurde die Lokalisierung der konzessionierten Abschnitte über eine Gesamtlänge 574 km bearbeitet.

 

Für die Autobahnen A-1, A-2 und A-4 wurden 20.500 Grundstücke mit einer Gesamtfläche 7.540 ha. gekauft und übernommen. Die ABiEA ( Agencja Budowy i Eksploataci Autostrad ), eine Behörde, die das Programm steuert und kontrolliert, hat den größten Teil dieser Grundstücke ( Stand Ende Dezember 1999 ) übernommen.

 

Das Konzessionsverfahren wurde für 4 Abschnitte der künftigen Autobahnen ( 20 % der Gesamtlänge des Programms ) abgeschlossen. Die Konzessionen für den Bau, Modernisierung und Betrieb wurden durch den Transportminister ( Ministerstwo Transportu i Gospodarki Morskiej ) für folgende Autobahnabschnitte erteilt:

 

A-1: ( Danzig ) Gdansk - (Thorn ) Torun für Gdansk Transport Company S.A.

 

A-2: Swiecko - Stryków für Autostrada Wielkopolska S.A.

 

A-4: Kattowitz ( Katowice ) - Krakau ( Kraków ) für Stalexport S.A.

 
     
   

Nachrichtendienst Polen 18. Juli 2000

 

1.

 

Immobilien in Polen - Deutsche kaufen am meisten

 

Die Zahl der in Polen von Ausländern erworbenen Immobilien wächst von Jahr zu Jahr.
Nach Angaben des Innenministeriums wurden 1999 2700 Anträge von Ausländern auf Immobilienkauf in Polen genehmigt.

 

Die gefragtesten Gebiete sind Masovien, Niederschlesien und Großpolen.
Im Vergleich zu 1998 ist die Zahl der den Ausländern erteilten Genehmigungen leicht gestiegen. Deutlich gestiegen ist in vergleichbarer Zeit jedoch auch die Zahl der Absagen. Die Hauptursache sind nichtvorhandene Dokumente.

 

Die meisten Anträge stammen aus Deutschland, Holland, Dänemark, Frankreich und USA. Unbestritten dominieren hier sowohl Firmen als auch Privatpersonen aus Deutschland. Im vergangenen Jahr haben die Käufer aus Deutschland die Hälfte aller Genehmigungen erhalten.

 

Das größte Problem ist der illegale Verkauf von Grundstücken. Die Ausmaße sind schwer überschaubar. In Pommern z.B. werden unter Beteiligung von Deutschen Gesellschaften gegründet, in denen formal Polen Mehrheitsgesellschafter sind. Diese Gesellschaften werden als polnisch behandelt und können dann unkontrolliert Immobilien kaufen.
In der Wojewodschaft Zachodniopomorskie wurden in etlichen Fällen illegalen Grundstücksverkaufs von der Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren geführt.

 

Um diese Praktiken zu unterbinden, arbeitet das Ministerium an einem zentralen Immobilienregister. Notare und Gerichte werden verpflichtet, die entsprechenden Daten zügig an dieses Register zu übergeben.

 

2.

 

Neue Straßenbezeichnung in Polen

 

Bis zum 9. November 2000 bekommen alle Landstraßen, Expresswege und Autobahnen in Polen eine neue Nummerierung. Die Straßen und Wege innerhalb der Wojewodschaften und Gemeinden sollen innerhalb eines weiteren halben Jahres neu nummeriert werden.

 

Die Änderung muss auf Grund der Administrationsreform in Polen durchgeführt werden. Nach der Einführung der Reform wurden die Landesstraßen in die Verwaltung der Generalna Dyrekcja Dróg Publicznych (GDDP) gestellt, in den Wojewodschaften in die des Marschalls der Wojewodschaft, usw. ( in Kreisen - Starosta und in Gemeinden - Wojt )
Die neue Bezeichnung soll darüber informieren, wer für die Straßenverwaltung zuständig ist und damit über die Verantwortung für den Zustand Auskunft geben. Nach diesem System bekommen alle Landesstraßen, Expresswege und Autobahnen eine oder zwei Ziffern und einen Buchstaben, die weiteren Straßennummern setzen sich wie folgt zusammen: Straßen unterstellt einer Wojewodschaft - drei Ziffern, Powiatstraßen drei Ziffern und einen Buchstabe für die Wojewodschaftsbezeichnung, Gemeindestraßen vier Ziffern und einen Buchstabe für die Wojewodschaftsbezeichnung.
Die GDDP übernimmt die Kosten für Straßen in ihrem Zuständigkeitsbereich d.h. 17. TKM. Hierin sind 5 TKM der wichtigsten internationalen Verbindungen enthalten.
Die neue Straßennummerierung in Polen wird bald im Internet veröffentlicht.

 

3.
Autobahnen in Polen - Ausschreibung für zehn Abschnitte geplant

 

Das polnische Parlament wird sich in Kürze mit der Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines ca. 2000 km langen Autobahnnetzes in Polen befassen. Der Entwurf des neuen Gesetzes sieht u.a. auch die Schaffung eines Landesfonds zur Unterstützung des Vorhabens ( KFA ) vor.

 

Die für das Autobahnprogramm ins Leben gerufene Behörde ABiEA rechnet im Fall der Novellierung des Gesetzes mit rascher Unterzeichnung des Konzessionsvertrages für die Autobahn A1 Danzig - Thorn ( Gdansk-Torun ). Die Novelle wird sich wohl kaum auf die schon von der Autostrada Wielkopolska S.A. betreuten Abschnitte der Autobahn A2 Swiecko - Konin auswirken. Dasselbe gilt für die Autobahn A4, die unter Beteiligung des Staates finanziert wird.

 

Für die nächste Zeit sind für zehn Abschnitte der Autobahnen A1, A2, A3 mit einer Gesamtlänge von 1050 km Ausschreibungen geplant.

 

Über die Entwicklung des Autobahnprogramms in Polen hat EuroPlan consult im Nachrichtendienst Polen schon öfter berichtet. Über das Programm stehen uns weitere Informationen zur Verfügung, die wir Ihnen gerne zukommen lassen. Sie können auch einen Bericht über dieses Programm über unsere Internetadresse www.europlan-consult.de downloaden.

 

Auf Ihre Anfrage informieren wir Sie gern über die anstehenden Ausschreibungen.

 

     
   

Nachrichtendienst Polen 11. Juli 2000

 

1.

 

Terminal Flughafen Warschau

 

In Warschau befindet sich ein interessantes Ausschreibungsverfahren in der letzten Phase der Vorbereitung: Planung und Bauausführung des Warschauer Flughafen Terminals. Die Ausschreibung soll folgende Gewerke erfassen:

 

1. Entwurfsplanung - Ausbau des bestehenden Terminals I
2. Entwurfsplanung - Bau des neuen Terminals II
3. Bau des Terminals II
4. optional ein Teil des VIP Terminals

 

Wenn Ihr Unternehmen entsprechende Erfahrung nachweisen kann und das Projekt für Sie interessant erscheint, so kontaktieren Sie uns. Wir informieren Sie gerne über wichtige Termine, besorgen Ausschreibungsunterlagen und unterstützen Sie beim Erstellen Ihres Angebots in polnischer Sprache.

 

Sollten Sie Ihre Aktivitäten in Polen aufnehmen oder bereits aufgenommen haben, so bieten wir Ihnen eine umfassende Zusammenarbeit an. Wir entwickeln mit Ihnen die richtige Strategie, unterstützen Sie beim Aufbau einer Kooperation, beseitigen die bürokratischen Hemmnisse. Unser besonderes Augenmerk gilt der richtigen Kalkulation, der Termintreue und der einwandfreien Ausführung.

 

In Polen arbeiten wir mit renommierten Unternehmen zusammen. Einige von Ihnen vertreten wir auch in Deutschland. Mit genauen und aktuellen Informationen über das Leistungsspektrum, die Strukturierung, den EDV Einsatz und die QM Zertifizierung vermitteln wir Ihnen einen für Ihr Vorhaben optimalen Partner.

 

Daneben organisieren wir Seminare für Firmen, die Ihre Mitarbeiter in Polen schulen möchten. Hierbei wird auf die wichtigsten Fragen des Wirtschaftslebens eingegangen. Wir setzen auch fertige Konzepte deutscher Firmen in Polen um. Nach Bedarf adaptieren wir diese Konzepte für den polnischen Markt und führen vor Ort ein.

 

Wir hoffen, Ihr Interesse an unseren Tätigkeit geweckt zu haben und freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.

 

2.

 

Gesetz zur polnischen Sprache

 

In Ergänzung zu der Information über das Gesetz zur polnischen Sprache in den Außenwirtschafts-Nachrichten der IHK Region Stuttgart Ausgabe Juli 2000 möchten wir einige Informationen, die wir in letzter Zeit über die polnischen Behörden bekommen haben, an die Leser des EuroPlan consults Nachrichtendienst weitergeben. Über das Kultusministerium in Warschau, das die Gesetzesvorlage ausgearbeitet hatte, erfuhren wir über die Pläne einer Gesetzesnovellierung.

 

Es muss vermerkt werden, dass das Gesetz in Polen vorwiegend gut aufgenommen wurde. Unter anderem regelt es die Anwendung der polnischen Sprache in solchen Bereichen wie Erstellung der Dokumentation oder der Produktbeschreibung der ausländischen Produkte, die in Polen vertrieben werden.

 

Unter Kritik sind die Artikel 7 und 8 des Gesetzes geraten. Diese Artikel regeln den Bereich der Verträge, des Rechnungswesen, sie kommen auch zur Geltung im Zollrechtlichen Bereich. Bekannt wurden einige Fälle, in denen von Importeuren an der Grenze Zollpapiere in polnischer Sprache verlangt wurden. Von diesen Erschwernissen sind in erster Linie die ausländische Firmen betroffen, es gibt aber auch polnische Firmen, die das Gesetz für verbesserungsbedürftig halten.

 

Auf Grund dieser Kritik hat die EU eine Note über die durch das Gesetz verursachten Schwierigkeiten im Handel verfasst. Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zur EU wird eine Novelle der umstrittenen Artikel geplant. An einem Entwurf wird bereits gearbeitet. Bedenkt man die Zahl der gesetzlichen Neuregelungen, vor der die Parlamentarier in Polen stehen, wird es voraussichtlich noch einige Monate dauern, bis die Novelle im Parlament zur Abstimmung kommt.

 

Für Firmen, die in erster Linie durch die Zollabfertigung die Nachteile zu spüren bekommen haben, bleibt möglicherweise der Grenzübergangwechsel eine temporär mögliche Lösung.

 
     
   

Nachrichtendienst Polen 4. Juli 2000

 

1.

 

Polen - EU Gesetze

 

An Stelle der über zehn Gesetzentwürfe, die der Ministerrat noch vor der Sommerpause dem Parlament übergeben sollte, werden es nur drei oder vier sein.
Da jedoch die polnische Seite den Beitrittstermin im Jahre 2003 unterstützt, hat der polnische Premierminister vor kurzem die Einführung eines speziellen Typs von EU- Gesetzen angekündigt. Das soll die Harmonisierungsarbeiten an polnischem und EU- Recht beschleunigen.

 

Bisherige Gesetzentwürfe wurden in die jeweiligen Nationalgesetze implementiert und haben damit auch Systemveränderungen verursacht. Das führte zu Kontroversen unter den Abgeordneten und hat den Fortschritt der Arbeit wesentlich verzögert. In die geplanten EU-Gesetze werden ausschließlich Regelungen aus den einzelnen Bereichen wie z.B. Ökologie oder Landwirtschaft in das polnische Recht integriert. Eine solche Lösung könnte die Arbeit vereinfachen.

 

Der Premierminister hat Gespräche mit den Chefs der parlamentarischen Klubs aufgenommen mit dem Ziel, die parlamentarische Arbeit in dieser Hinsicht zu intensivieren. Dieser Lösung schließt sich auch Polens Präsident an. Es muss erwähnt werden, dass diese Idee schon im April 2000 zum ersten Mal erläutert wurde.

 

Nach dem Ausscheiden der UW ( Freiheitsunion ) aus der Regierung soll auch die Umbildung der Ressorts zu mehr Effizienz beitragen. Von dem neuen Verteidigungsminister wird erwartet, dass die Problematik der Ausrüstung für die Armee in neuen Richtlinien definiert wird. Bis Ende des Jahres soll über eine Ausschreibung für Flugzeuge, Hubschrauber und Transporter entschieden werden.

 

Im Bereich des neu ins Leben berufenen Ressorts für Regionalentwicklung und Bauwesen sollen Regionalverträge für jede der 16 Wojewodschaften abgeschlossen werden. Diese Verträge stellen eine Bedingung zur Erlangung der EU Gelder dar, denn der überwiegende Teil dieser Hilfe wird direkt den Regionen übergeben.

 

2.

 

Straßentransport

 

Die Verordnung des Ministerrates vom 27. Juni 2000 regelt die Straßengebühren für schwere Fahrzeuge - pojazdy nienormatywne (Dz. U. nr 51, poz. 607) neu. Geltende Gebühren ( Verordnung vom 17. März 1998 ) wurden teilweise modifiziert. Die neue Verordnung gilt seit dem 1.07.2000.

 

Nach der neuen Verordnung müssen Fahrzeuge, die durch das Straßenrecht definierte Parameter überschreiten ( Gewicht, Achslasten oder Abmessungen ) eine Genehmigung beantragen. Die Genehmigungen werden durch die regionalen Abteilungen der Straßenverwaltung ausgestellt; für Fahrten ins Ausland ist die Hauptstraßenverwaltung zuständig. Mit der Ausstellung dieser Genehmigung wird die Strecke und die Dauer der Fahrt vorgegeben. Die Genehmigungen sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr hängt von der Streckenlänge ab.

 

Bei Genehmigungen für unlimitierte Fahrten werden die Gebühren monatlich oder alle 3 Monate entrichtet, deren Höhe ist von Dauer der Genehmigung abhängig. Fahrten ohne entsprechenden Nachweis werden mit Strafen zwischen 70 bis 90 % der Gebühren geahndet.

 

 

     

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